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Sonderurlaub – Eine Auszeit für besondere Anlässe

Sonderurlaub ist eine besondere Form der Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern bei außergewöhnlichen Ereignissen im Leben zusteht. Doch was genau umfasst dieser Begriff und wann kann er beantragt werden?

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub bezeichnet die zusätzlichen freien Tage, die einem Arbeitnehmer für bestimmte, meist unverschuldete Ausnahmefälle gewährt werden. Dabei handelt es sich nicht um den klassischen Erholungsurlaub. Stattdessen spricht man von einer Freistellung von der Arbeit. Diese Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt sein, je nach Grund und gesetzlicher oder vertraglicher Regelung.

Gesetzliche Bestimmungen des § 616 BGB

Beim Sonderurlaub handelt es sich um eine gesetzliche Regelung. Diese ist im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und besagt, dass Arbeitnehmer das Recht auf bezahlte Freistellung haben, wenn sie aus einem persönlichen Grund, unverschuldet und für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ an der Arbeitsleistung gehindert sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in bestimmten Situationen, die nicht langfristig sind, ihre Lohnfortzahlung behalten können, wenn sie kurzfristig verhindert sind.

Darüber hinaus gibt es in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen spezifische Regelungen, die den Anspruch auf Sonderurlaub präzisieren und erweitern können.

Typische Situationen, in welche Sonderurlaub
beantragt werden kann

Die häufigsten Anlässe für Sonderurlaub sind:
Geburt: Ein freudiger Moment, der meist mit einigen freien Tagen zur
  Familienbindung gewährt wird.
Hochzeit: Sowohl die eigene Eheschließung als auch die Hochzeit naher Verwandter.
Todesfall in der Familie: Zur Trauerbewältigung und Teilnahme an Beerdigungen.
Umzug: Insbesondere, wenn dieser aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Erkrankung naher Angehöriger: Um deren Pflege und Betreuung zu übernehmen.

Geburt des eigenen Kindes
Eine der häufigsten Situationen, in denen Sonderurlaub in Anspruch genommen wird, ist die Geburt des eigenen Kindes. Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern in dieser Zeit zusätzliche freie Tage, um die ersten wichtigen Momente mit dem neuen Familienmitglied zu genießen und gleichzeitig den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich auf die veränderten Lebensumstände einzustellen.

Hochzeiten oder Jubiläen
Der Sonderurlaub dient nicht nur der Bewältigung von Herausforderungen, sondern ermöglicht auch die Teilnahme an wichtigen familiären oder gesellschaftlichen Ereignissen wie Hochzeiten oder Jubiläen. Diese besonderen Momente im Leben sind oft rar und sollten in vollen Zügen genossen werden, ohne dass die Arbeit im Hintergrund mitspielt.

Todesfall in der Familie
Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine besonders belastende Situation. In solchen Fällen gewähren viele Arbeitgeber Sonderurlaub, um den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, zu trauern und die Beerdigung zu organisieren.

Umzug
Sonderurlaub wird in der Regel gewährt, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt, d. h. wenn Mitarbeiter:innen für den Arbeitgeber umziehen. Ein Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge besteht bei einem Umzug aus rein privaten Gründen grundsätzlich nicht. Denn ein privater Umzug gilt als “selbstverschuldet”.

Erkrankung naher Angehöriger
Auch in schwierigen Lebenslagen, wie dem plötzlichen Krankheitsfall eines engen Familienmitglieds, kann Sonderurlaub eine unterstützende Maßnahme sein. Die Möglichkeit, sich ohne zusätzlichen Stress um die Pflege und Betreuung kümmern zu können, zeigt die soziale Verantwortung und Fürsorge des Arbeitgebers.

Wertvolle Tipps für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist es ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Regelungen in ihrem Arbeitsvertrag und im Unternehmen zu informieren und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten, um Sonderurlaub zu beantragen.

Frühzeitige Planung: Soweit möglich, sollten Sie den Sonderurlaub frühzeitig beantragen, um Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit zur Planung zu geben. Digitalisierte Prozesse unterstützen dabei erheblich.

Dokumentation bereitstellen: Halten Sie Nachweise für den Anlass des Sonderurlaubs bereit, wie beispielsweise eine Geburtsurkunde, eine Sterbeurkunde oder eine Hochzeitsanzeige. Diese können in professionellen Systemen meist direkt beim Antrag mit angehangen werden.

Dokumentieren Sie den Antrag: Ist der Antragsprozess im Unternehmen noch händisch per Papier, so empfiehlt es sich kurz vor Abgabe eine Kopie vom Antrag zu machen. Betriebe die diese Prozesse bereits mit einem professionellen Antragswesen digitalisiert haben, sind meist mit einer Protokollfunktion im Workflow ausgestattet, sodass Sie für die Dokumentation nichts weiter machen müssen.

Gespräch mit dem Arbeitgeber: Offene Kommunikation ist entscheidend. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Vorgesetzten und klären Sie, wie lange Sie voraussichtlich abwesend sein werden.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen prüfen: Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Freistellungen in Anspruch nehmen.

Fazit

Sonderurlaub ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts, der es Arbeitnehmern ermöglicht, in besonderen Lebenssituationen flexibel zu reagieren. Obwohl er nur in bestimmten Fällen gewährt wird, kann er eine große Hilfe sein, um persönliche Herausforderungen zu bewältigen, ohne dabei auf wertvolle Urlaubstage verzichten zu müssen.

Um die Beantragung und Verwaltung von Sonderurlaub effizient zu gestalten und sicherzustellen, können Unternehmen moderne HR-Softwarelösungen nutzen. Diese Software hilft dabei, Anträge digital zu erfassen, zu prüfen, zu genehmigen, und stellt sicher, dass alle rechtlichen und betrieblichen Vorgaben eingehalten werden.


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