Starttermin eAU-Bescheinigung verschoben
Startdatum der eAU wurde verschoben!
Geplanter Starttermin der eAu war der 01.07.2022. Doch im Beschluss des Bundestags am 18.02.2022, wurde er auf den 01.01.2023 verschoben. Das soll der neue Starttermin für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein.
Der Termin für den 01.07.2022 wurde endgültig verworfen.
Was ist eAU?
Die eAU ist eine AU-Bescheinigung (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), die elektronisch via Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Seit dem 1. Januar 2022 ist dieses Verfahren aller Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragskrankenhäuser anzuwenden (mit Ausnahme von einzelnen Arztpraxen, welche durch von der KBV festgesetzte Richtlinie im Ersatzverfahren, noch bis zum 30. Juni 2022 mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen). Dieses Verfahren soll Anfang 2023 auch möglich für Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber sein.
Durch die eAU gibt es dann in den Arztpraxen keine Nachfragen oder Ausstellungen einer Kopie für die Krankenkasse bei zum Beispiel Verlust einer Bescheinigung. Außerdem werden dem Patienten
Porto und Zeit erspart, welche dazu genutzt werden kann bzw. soll, um gesund zu werden. Die Anpassung der Software und Einrichtung des Transportweges, zwischen Arzt und Krankenkassen, verursachen der Praxis keine zusätzlichen Kosten.
eAU für Arbeitnehmer
Der eigentliche Starttermin der eAU für Arbeitgeber war der 1.7.2022. Dieser wurde mit dem Beschluss des Bundestags vom 18.02.2022 auf den 1.1.2023 verschoben.
Bis dahin heißt es also, dass AU’s vom Arbeitnehmer selber zum Arbeitgeber gebracht oder verschickt werden müssen. Ab dem 1.1.2023 können die Bescheinigungen dann auch an den Arbeitgeber elektronisch übermittelt werden, sofern das Unternehmen eine kompatible Software mit entsprechender Schnittstelle für den Empfang der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einsetzt.
eAU mit AIDA
Wichtig zu erwähnen ist, dass für die Umsetzung der AIDA Schnittstellen, für den Empfang und die Verarbeitung von eAU’s, noch einige Regeln der Gesetzgeber fehlen oder diese unstimmig sind. AIDA ist deshalb in ständigem Kontakt mit den Lohnprogrammherstellern, die auf die Festlegung des Gesetzgebers und Krankenkassen für den entsprechenden Ablauf warten. Sobald diese Hürde genommen wurde, kann AIDA mit den Lohnprogrammherstellern eine gesetzeskonforme Lösung fertigstellen.
Siehe dazu auch Artikel 4b in folgender Veröffentlichung: https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0068-22.pdf